Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24902
BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15 (https://dejure.org/2016,24902)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2016 - 2 B 60.15 (https://dejure.org/2016,24902)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 2 B 60.15 (https://dejure.org/2016,24902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begehren auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit Vollzeitbeamten nach ursprünglich unfreiwilliger antragsloser Teilzeitbeschäftigung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit Vollzeitbeamten nach ursprünglich unfreiwilliger antragsloser Teilzeitbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
    Ältere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 etwa - 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) seien nicht zu berücksichtigen, weil es dort um die fehlerhafte Anwendung der jeweiligen Rechtsgrundlage gegangen sei, nicht aber deren Verfassungsmäßigkeit im Mittelpunkt gestanden habe.
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
    Ist eine Berufungsentscheidung selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Rn. 6
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
    Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 und Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
    Auch das Bundesverfassungsgericht habe erst mit Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - (BVerfGE 119, 247) die Verfassungswidrigkeit einer entsprechenden niedersächsischen Regelung festgestellt.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
    Dies setzt deren Kenntnis vom Prozessstoff voraus (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 - BVerfGE 89, 381 und vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
    Darüber hinaus darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein sorgfältiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
    Klarheit bestehe insoweit erst seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2010 - 2 C 86.08 - (BVerwGE 137, 138).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 60.15
    Darüber hinaus darf das Gericht seine Entscheidung nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützen, mit dem auch ein sorgfältiger Verfahrensbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • VG Saarlouis, 09.06.2016 - 6 L 205/16

    Einzelfall eines möglichen Anspruchs auf Erteilung einer ehebedingten

    zuletzt die Kammerbeschlüsse vom 02.06.2016 - 6 L 204/16 -, vom 06.05.2016 - 6 L 102/16 - und vom 19.01.2015 - 6 L 1984/14 -, m.w.N.; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 -.

    Der danach erforderliche Anordnungsgrund ergibt sich daraus, dass der Antragsteller seit dem Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Visums gemäß §§ 50 Abs. 1 und 2, 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig ist und, nachdem ihm mit Bescheid des Antragsgegners vom 16.01.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.02.2016, durch den die mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 - bis dahin einstweilig angeordnete vorläufige Untersagung seiner Abschiebung ausgelaufen ist, die Abschiebung nach Jordanien angedroht worden und die ihm gesetzte Ausreisefrist von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Bescheides zwischenzeitlich abgelaufen ist, jederzeit mit seiner Abschiebung rechnen muss.

    dazu auch BVerwG, Urteil vom 11.01.2011 - 1 C 23.09 -, NVwZ 2011, 871, m.w.N., und vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, NVwZ 2011, 495; ferner OVG des Saarlandes, u.a. Beschluss vom 23.09.2010 - 2 B 257/10 -, und vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 -.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 04.09.2012 -10 C 12/12 -, BVerwGE 144, 141.

    so bereits das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in dem im vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 -.

    zur Bewertung der psychischen Erkrankung der Ehefrau des Antragstellers sowie den Anforderungen an die Substantiierung von fachärztlichen Attesten in ausländerrechtlichen Verfahren vgl. aber auch bereits die im vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren erfolgten Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 12.03.2015 - 6 L 83/15 - sowie im nachfolgenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 -.

    so ausdrücklich OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 -, m.w.N.

    nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 -, m.w.N.

  • VG Saarlouis, 18.08.2016 - 6 L 966/16

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration

    Der Anordnungsanspruch der Antragsteller ergibt sich angesichts der sonach offenen Rechtslage aus einer Folgenabwägung (vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 -, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 734/17

    Duldungsanspruch Familienangehöriger im Falle der Untersagung

    In Orientierung an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug kann davon ausgegangen werden, dass die dort zugrunde gelegte Zeitspanne von einem Jahr jedenfalls bei einem Ehepaar ohne kleine Kinder einen Anhaltspunkt auch für Unzumutbarkeitserwägungen im Rahmen geforderter Nachholung von Visa geben kann (vgl. Beschluss des Senats vom 3.6.2015 - 2 B 60/15 -).

    Ein derartiger Zeitraum ist indes, auch unter Berücksichtigung gewisser zeitlicher Unsicherheiten, nach gefestigter Rechtsprechung des Senats als zumutbar anzusehen; das gilt jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine Kleinkinder betroffen sind.(Vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 3.6.2015 - 2 B 60/15 -, in dem in Orientierung an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug (Urteil vom 4.9.2012 - 10 C 12/12 -, BVerwGE 144, 141) davon ausgegangen wird, dass die dort zugrunde gelegte Zeitspanne von einem Jahr jedenfalls bei einem Ehepaar ohne kleine Kinder einen "Anhaltspunkt" auch für Unzumutbarkeitserwägungen im Rahmen geforderter Nachholung von Visa geben kann; vgl. auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2016 - 6 L 205/16 -, juris, Rn. 21) Soweit die Antragsteller hiergegen mit Schriftsatz vom 8.12.2017 einwenden, dass allein die Terminvergabe zur Vorsprache der Antragsteller im Schnitt (weitere) vier Monate dauere und (somit) nach wie vor die Möglichkeit bestehe, dass das Visumverfahren zehn Monate dauere, bestehen auch gegen eine derartige Trennungsdauer noch keine grundsätzlichen Bedenken.(Vgl. etwa Beschluss des Senats vom 13.6.2017 - 2 B 344/17 - (12 bis 16 Monate); Beschluss des Senats vom 30.6.2016 - 2 B 177/16 -, juris, Rn. 11 (ca. 10 Monate); Beschluss des Senats vom 26.4.2016 - 2 B 57/16 - (6 bis 7 Monate)) Abgesehen davon ist den Antragstellern hier spätestens seit der mit Schreiben des Antragsgegners vom 16.1.2017 erfolgten Anhörung, in der darauf ausdrücklich hingewiesen wird, bekannt, dass für den von ihnen beabsichtigten längerfristigen Aufenthalt Visa-Anträge erforderlich sind; ihnen hätte es also frei gestanden bzw. aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG sogar oblegen, sich bereits vorab und vorsorglich, auch von Deutschland aus und erforderlichenfalls mit anwaltlicher Unterstützung, bei der Deutschen Botschaft Skopje um eine Terminvergabe zur Antragstellung zu bemühen (und einen solchen Termin dann gegebenenfalls wahrzunehmen), was bezogen auf den heutigen Stand zu einer wesentlichen Verkürzung des Visumverfahrens geführt hätte, so dass jedenfalls aus der (zusätzlichen) Wartezeit auf einen Termin zur Antragstellung hier nicht auf eine Unzumutbarkeit der möglichen Trennungsdauer geschlossen werden kann.(Vgl. Beschluss des Senats vom 13.6.2017 - 2 B 344/17 -, juris, Rn. 18; Beschluss des Senats vom 30.6.2016 - 2 B 177/16 -, juris, Rn. 10).

  • VG Saarlouis, 04.01.2017 - 6 L 2556/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Untersagung von

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 -, m.w.N.
  • VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 L 2026/15

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung einer

    Immerhin wird dabei allerdings zu bedenken sein, dass nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschluss vom 03.06.2015, 2 B 60/15) und unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug zu deutschen Ehegatten (Urteil vom 04.09.2012, 10 C 12/12, BVerwGE 144, 141) jedenfalls bei einem Ehepaar ohne kleine Kinder eine Jahresfrist in Erwägung zu ziehen ist, also auch ohne Vorliegen besonderer familiärer Umstände wohl eine Gesamtdauer des Visumverfahrens von mehr als einem Jahr als unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG anzusehen wäre (vgl. aber auch BVerwG, Urteil vom 10.12.2014, 1 C 15/14, juris, Rz. 17, wonach eine zur Nachholung des Visumverfahrens erforderliche - sich allerdings fallbezogen aus einer hierfür notwendigen Nachleistung des Wehrdienstes im Heimatland ergebende - Trennung der Eheleute von 15 Monaten nicht als unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG angesehen wurde).
  • VG Saarlouis, 03.08.2016 - 6 L 696/16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ehegattennachzugs mangels Einreise

    zuletzt die Kammerbeschlüsse vom 09.06.2016 - 6 L 205/16 -, 02.06.2016 - 6 L 204/16 - und 06.05.2016 - 6 L 102/16 -, m.w.N.; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.06.2016 - 2 B 177/16 - und 03.06.2015 - 2 B 60/15 -.
  • VG Saarlouis, 22.04.2021 - 6 K 1945/18

    Ehebezogene Aufenthaltserlaubnis; zur Wirksamkeit einer in Algerien geschlossenen

    OVG des Saarlandes, Beschl. v. 3.6.2015, 2 B 60/15, juris, Beschl. d. Kammer v. 9.6.2016, 6 L 205/16, juris Rn. 21.
  • VG Saarlouis, 10.08.2017 - 6 L 1257/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.06.2015 - 2 B 60/15 -, m.w.N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht